Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung mittels Vertrags erforderlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich des vorgegebenen Vertrags von Eintanz in schriftlicher Form und kann persönlich, per Post, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Die Angaben im Vertrag sind vollständig und lesbar auszufüllen. Durch die Anmeldung erkennen die Unterzeichnenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eintanz an. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes entsprechend. Für Teilnehmer:innen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift eines Sorgeberechtigten (gesetzlichen Vertreters) erforderlich. Die Anmeldung wird vor Unterrichtsbeginn grundsätzlich nicht bestätigt. Die Teilnehmer:innen gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Unterrichtstermin. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn der Unterricht ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.

2. Beginn des Vertrags, Teilnahme, Kündigung

a) Die Teilnahme am Tanzunterricht beginnt immer mit dem ersten Unterricht eines beginnenden Monats.

c) Nach Absprache ist ein verspäteter Einstieg in den Unterricht möglich. Die Teilnahme wird bei Verspätung für den Einstiegsmonat voll berechnet.

d) Mit der Anmeldung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet spätestens mit dem Wechsel des Kindes in eine andere Bildungsform bzw. -einrichtung.

Der Vertrag ist von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalssende kündbar. Ausnahmen umfassen den Wechsel der Bildungseinrichtung. Das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung einer jeden Vertragspartei richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jede Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

3. Rücktritt, Nichtteilnahme, Erstattung

a) Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn der Unterricht nicht zustande kommt (z. B. wegen zu geringer Beteiligung). Weitergehende Ansprüche an Eintanz sind ausgeschlossen.

b) Eine Nichtteilnahme der Teilnehmer:innen wird nicht als Ausfall des Unterrichts gewertet, sondern obliegt der Verantwortung der Teilnehmer:innen. Ein Ersatz für die Nichtteilnahme am Unterricht kann nicht gewährt werden.

c) In begründeten Einzelfällen (längere Krankheit u. ä.) kann auf Antrag von der Zahlung von Entgelten ganz oder teilweise abgesehen werden. Dies trifft auch zu, wenn aufgrund von Ausfall von Unterrichtsstunden diese nicht nachgeholt werden können.

4. Teilnehmerzahl und -voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmer:innenzahl. Diese kann unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte unterschritten werden. Eintanz behält sich vor, im Interesse des Lernerfolgs die Höchstzahl der Teilnehmer/innen an Veranstaltungen festzulegen.

5. Abweichungen vom ausgeschriebenen Unterricht

Eintanz garantiert 35 Unterrichtsstunden pro Jahr. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Aus organisatorischen Gründen sind Termin- und Ortsänderungen möglich. Darüber werden die Teilnehmer:innen informiert. Eintanz behält sich vor, statt der angekündigten Tanzpädagog:innen andere gleich qualifizierte Tanzpädagog:innen einzusetzen.

6. Entgelte und Bezahlung der Entgelte

Die Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Es gelten die ab 1. Juni 2022 vertraglich vereinbarten Entgelte, ggf. zzgl. einer einmaligen Umlage auf eventuell anfallende Raummieten in einzelnen Kindereinrichtungen. Die Mietumlage kann je nach Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger halb- oder ganzjährlich berechnet werden. Die Entgelte für den Unterricht in den Kindereinrichtungen sind monatlich zum 15. des Monats auf das im Vertrag angegebene Konto einzuzahlen.

7. Ermäßigung und Ratenzahlung

Es können keine Ermäßigungen aufgrund von bereits vorhandenen gesetzlichen oder sonstigen Sonderregelungen (z. B. Leipzig Pass, Studenten- und Schülerausweis, Behindertenausweis usw.) gewährt werden. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Für Geschwisterkinder im selben oder in einem anderen Unterricht von Eintanz in der gleichen Einrichtung können 10 % Rabatt geltend gemacht werden.

8. Haftung bei auftretenden Schäden

Eintanz übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Teilnehmer:innen haften für die infolge ihres Verhaltens Eintanz zugefügten Schäden entsprechend den gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

9. Hausordnungen

Eintanz ist in den von ihr genutzten Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung ist geltend. Sie ist in den jeweiligen Einrichtungen öffentlich zugänglich angebracht und kann eingesehen werden.

10. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Teilnehmer:innen werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke von Eintanz gemäß Artikel 6 der Europäischen Datenschutzgrundverrodnung (EU-DSGVO). Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Sorgeberechtigten der Unterrichtsteilnehmer:innen ihr Einverständnis zu dieser Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig.

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