Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.08.2025)

1. Anmeldung

Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung mittels Vertrags erforderlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit dem vorgegebenen Vertragsformular –  https://eintanz.de/wp-content/uploads/2022/10/Vertrag-Anmeldung_EINTANZ_2022.pdf (English version: https://eintanz.de/wp-content/uploads/2025/06/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_EINTANZ_08-2025-en-GB.pdf) – von Eintanz in schriftlicher Form und kann persönlich, per Post, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Die Angaben im Vertrag sind vollständig und leserlich auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennen die Unterzeichnenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eintanz an. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Für Teilnehmer:innen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich. Eine schriftliche Bestätigung vor Unterrichtsbeginn erfolgt nur, wenn der Unterricht ausfällt, bereits belegt ist oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.

2. Beginn des Vertrags, Teilnahme, Kündigung

Die Teilnahme am Tanzunterricht beginnt mit der Vorlage des unterzeichneten Vertrags. Ein verspäteter Einstieg ist nach Absprache möglich; in diesem Fall wird der volle Monat berechnet.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet spätestens mit dem Wechsel des Kindes in eine andere Bildungsform bzw. -einrichtung.

Eine ordentliche Kündigung ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende möglich. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Vertragslaufzeit und Ferienregelung

Das Vertragsverhältnis orientiert sich grundsätzlich am sächsischen Schuljahr. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien- und Feiertagsregelungen des Freistaates Sachsen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

4. Umfang des Unterrichts, Gruppenorganisation und Änderungen

Die Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Eintanz garantiert 34 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Ausgefallene Stunden werden grundsätzlich nicht nachgeholt, sofern das garantierte Jahreskontingent erreicht wird. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon, ob das Kind regelmäßig teilnimmt. Organisatorisch bedingte Änderungen von Terminen, Unterrichtszeiten, Gruppenaufteilungen oder der Einsatz von Vertretungspädagog:innen sind zulässig. In diesen Fällen werden die Teilnehmer:innen rechtzeitig informiert. Ein Anspruch auf feste Gruppenzugehörigkeit oder bestimmte Uhrzeiten besteht nicht.

5. Rücktritt, Nichtteilnahme, Erstattung

Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn der Unterricht nicht zustande kommt (z. B. wegen zu geringer Beteiligung). Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Eine Nichtteilnahme der Teilnehmer:innen gilt nicht als Unterrichtsausfall. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

In begründeten Ausnahmefällen (z. B. längere Krankheit) kann auf schriftlichen Antrag die Zahlung des Entgelts teilweise oder vollständig ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Unterrichtsausfälle, die nicht nachgeholt werden können.

6. Teilnehmerzahl und -voraussetzungen

Die Durchführung des Unterrichts setzt eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen kann diese unterschritten werden. Eintanz behält sich vor, eine Höchstteilnehmerzahl festzulegen.

Entgelte und Bezahlung

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Entgelte. Diese sind als Jahresentgelt für das gesamte Schuljahr kalkuliert und berücksichtigen bereits die unter Punkt 3 beschriebenen unterrichtsfreien Zeiten während der sächsischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen. Das Jahresentgelt wird in zwölf gleichen Monatsraten fällig, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Unterricht in einem Kalendermonat tatsächlich stattfindet.

Hinzu kann eine einmalige oder regelmäßige Umlage für anfallende Raummieten in Kindereinrichtungen kommen – abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Träger. Diese Mietumlage kann halb- oder ganzjährlich berechnet werden.

Die Entgelte sind monatlich zum 15. des laufenden Monats unaufgefordert auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen.

8. Ermäßigung und Ratenzahlung

Ermäßigungen aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Nachweise (z. B. Leipzig Pass, Schüler- oder Studierendenausweis) sind nicht vorgesehen. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen. Für Geschwisterkinder in derselben Einrichtung kann ein Rabatt von 10 % gewährt werden.

9. Haftung

Eintanz übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste, Verspätungen oder andere Unregelmäßigkeiten, soweit gesetzlich zulässig. Teilnehmer:innen haften für durch eigenes Verhalten verursachte Schäden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. Hausordnung

Eintanz ist Gast in den genutzten Einrichtungen. Die dort geltende Hausordnung der Einrichtung ist verbindlich und muss eingehalten werden.

11. Datenschutz

Die im Kontext der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation, Verwaltung und Abrechnung des Unterrichts gemäß Art. 6 DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten für mindestens zwei Jahre gespeichert, um gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten (z. B. Finanzamt, Förderstellen) nachzukommen. Danach erfolgt die Löschung.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.


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