Häufige Fragen zum Vertrag

Wie kann ich mich anmelden?

Sie können Ihr Kind ausschließlich über das Anmeldungsformular bei mir anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie auf meiner Internetseite. Eine mündliche Anmeldung kann ausschließlich für eine Schnupperstunde über die Erzieher:innen erfolgen.

Ab wann gelten die Verträge?

Sobald Sie Ihr Kind mit einem unterschriebenen Vertrag bei mir angemeldet haben, kann es am Tanzunterricht teilnehmen

Wann kann ich kündigen?

Die Verträge beginnen mit dem eingetragenen Datum auf dem unterzeichneten Vertrag. Sie können den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündigen.

Gibt es Ausnahmeregelungen für eine Kündigung?

Wenn Sie mit Ihrem Kind die Bildungseinrichtung wechseln oder verlassen, dann gilt das Ende des Kita-Vertrages als Kündigungstermin. Der laufende Monat ist noch beitragspflichtig, unabhängig von Ihrer Ankündigung.

Wann muss ich bezahlen?

Die Bezahlung muss monatlich zum 15. des aktuellen Monats erfolgen. Am besten richten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein. Die Kontoverbindung finden Sie auf dem Anmeldeformular.

Muss ich auch bezahlen, wenn kein Tanzunterricht stattfindet?

Ja, sie zahlen über den Zeitraum der Gültigkeit des Vertrages monatlich 20,00 Euro als Pauschale. Damit orientiere ich mich an den üblichen Verträgen, die auch öffentliche Musik- und Tanzschulen anbieten (z. B. Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“). Die neuen Verträge sind Pauschalverträge. Ich garantiere die Durchführung von mindestens 35 Unterrichtsstunden in einem Kalenderjahr ab Gültigkeit der einzelnen Verträge.

Was ist, wenn mein Kind nicht zum Tanzunterricht kommt?

Dafür habe ich die Pauschalverträge eingeführt. Die übliche Tanzgebühr würde ansonsten 6,50 Euro pro Stunde betragen. Eine Einzelabrechnung nach tatsächlichen Stunden ist nicht mehr vorgesehen. Somit kann Ihr Kind alle im Kalenderjahr geleisteten Stunden nutzen, auch wenn ich mehr als die garantierten Stunden anbieten werde.